Das Brights-Blog verweist auf einen Beitrag auf domradio.de. Dieser entspricht zwar vom Zungenschlag nicht wirklich meiner Meinung, das Thema an sich ist aber interessant: Es besteht eine ernsthafte Chance, dass der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte feststellt, dass Kirchen nicht beliebig diskriminieren dürfen.
Keine Frage: Von einem Pastor erwarte ich, dass er an die Geschichten, die er im Auftrage seines Arbeitgebers erzählt, auch glaubt — genauso wie von einem Pressesprecher einer Gewerkschaft oder Partei. Aber bei den vielen Arbeitsplätzen, die es in Kirchen gibt, die nichts mit der Verbreitung der kirchlichen Lehre zu tun haben, gibt es keinen Grund, warum die Kirchen sich hier diskriminierender und unmenschlicher als “normale Arbeitgeber” verhalten dürfen. Vor dem Hintergrund, dass Religion häufig als der Weg, ein besserer Mensch zu werden, verkauft wird, ist es sowieso widersinnig, dass die Kirchen diese menschenverachtenden Sonderrechte nicht von sich aus ablehnen.
Persönliche Freiheitsrechte zählen halt nicht, wenn man seine Seele an den kirchlichen Arbeitgeber verkauft hat. — Wollen wir hoffen, dass Straßburg da einen Riegel vorschiebt und nicht wie der deutsche Staat noch einmal heftig nachtritt.
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vor 2 Jahre 13 Wochen